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Neue Tempo-30-Zonen in Huntlosen - Weiterer Einrichtungsbedarf u.a. auch in Ahlhorn
Gemeinwesen | Verkehr
Verkehrszeichen 274.1
Neue Beschilderung Wilhelmstraße in Huntlosen
Neue Beschilderung Kurzer Weg in Huntlosen
Huntlosen/Ahlhorn/Gemeinde Großenkneten -
Die Gemeindeverwaltung hat in der vergangenen Woche in Huntlosen vier neue Tempo-30-Zonen eingerichtet. Sie ist damit einem im Januar dieses Jahres gestellten Antrag Carsten Grallerts gefolgt. Grallert hatte 'stichprobenartig' Anwohner befragt und hierbei nur Zustimmung für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen erhalten. Die Gemeindeverwaltung unterstützte den Antrag von Anfang an und sah vom Erfordernis einer umfassenden Befragung aller Anwohner ab. Nachdem auch die Verkehrssicherheits-kommission ihre Zustimmung erteilt hatte, konnte jetzt der Antrag umgesetzt werden. Eingerichtet wurden die Zohnen im Bereich a) Wilhelmstraße, Schützenhofweg und Am Wald (Ortsteil Hosüne), b) Im Sonnenwinkel, Mittelweg, An der Bäke und Wilhelmstraße (östlicher Verlauf), c) Kurzer Weg und d) Bunkenburger Weg. Damit sind die innerörtlichen Wohngebiete Huntlosen jetzt weitestgehend entweder verkehrsberuhigt ausgebaut oder als Tempo-30-Zonen beschildert.
Bisher sind noch nicht alle Wohnstraßen in der Gemeinde mindestens Tempo-30-Zonen. Es gibt noch größere 'weiße Flecken', so beispielsweise im Siedlungsbereich Tannenweg, Birkenweg, Buchenweg, Ahornweg in Ahlhorn, wo Anwohner den Wunsch einer Geschwindigkeitsreduzierung auch bereits geäußert hatten. Diese 'weißen Flecken' sollen jetzt auch Tempo-30-Zonen werden.
Die Straßenverkehrsordnung sieht keine hohen Hürden zur innerörtlichen Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor. In § 45 Abs. 1 c heißt es:
'Die Straßenverkehrsbehörden* ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.'
*bezogen auf Gemeindestraßen ist das die Gemeinde selbst
Fragen/Anmerkungen/Hinweise/Kritik pp.:
carsten.grallert@t-online.de
Bisher sind noch nicht alle Wohnstraßen in der Gemeinde mindestens Tempo-30-Zonen. Es gibt noch größere 'weiße Flecken', so beispielsweise im Siedlungsbereich Tannenweg, Birkenweg, Buchenweg, Ahornweg in Ahlhorn, wo Anwohner den Wunsch einer Geschwindigkeitsreduzierung auch bereits geäußert hatten. Diese 'weißen Flecken' sollen jetzt auch Tempo-30-Zonen werden.
Die Straßenverkehrsordnung sieht keine hohen Hürden zur innerörtlichen Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor. In § 45 Abs. 1 c heißt es:
'Die Straßenverkehrsbehörden* ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.'
*bezogen auf Gemeindestraßen ist das die Gemeinde selbst
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carsten.grallert@t-online.de
Schlagworte: Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo-30
Geschrieben auf: mein-grossenkneten.de
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Kommentar 1/1
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BetreffAhlhornwegDatum1.6.2011, 12:19 UhrAutorHorst HilsemerTextGrundsätzlich ist die Forderung nach 30Km Zonen in Ahlhorn richtig.
Aber wo ist der Ahlhornweg in Ahlhorn ?
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