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Gemeinde Großenkneten -
Vier neue Tempo-30-Zonen wurden im Mai in Hunlosen, aktuell eine neue in Ahlhorn eingerichtet: Jetzt gilt es 'Nägel mit Köpfen' zu machen und die noch fehlenden Bereiche in der Gemeinde Großenkneten entsprechend zu beschildern!
Wie lange hat es gedauert, bis der Antrag der KA zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Kasinowald, Zeppelinstraße pp. endlich 'beschlussfähig' war und von der Gemeinde postiv beschieden wurde? Sehr lange. Das lag auch daran, dass die Gemeinde als Voraussetzung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone eine Anwohnerbefragung fordert und durch den jeweils zuständigen Bezirksvorsteher durchführen lässt. Beim jetzigem Antrag hat diese Befragung unheimlich viel Zeit in Anspruch genommen.
Muss das sein? Ich denke nein: Tempo-30-Zonen sollten längst Standard in allen Wohngebieten sein, die noch nicht entsprechend beschildert oder eben nicht verkehrsberuhigt ausgebaut worden sind. In der Gemeinde Großenkneten gibt es leider immer noch viele weiße Flecken, die entsprechend beschildert werden sollten, und zwar in allen Ortsteilen. (vgl. Artikel vom 01. Juni 2011;
Ein entsprechender Antrag, die 'weißen Flecken' jetzt endlich anzugehen, und zwar unbürokratisch, wurde von mir am 7. Juli dieses Jahres bei der Gemeinde gestellt. Den Wortlaut des Antrages habe ich nachfolgend eingestellt. Wer in einem innerörtlichen Bereich wohnt, der noch nicht mindestens Tempo-30-Zone ist, kann sich gerne bei mir melden, damit es auch dort weitergeht.
Huntlosen, 07.07.2011
Flächendeckende Anordnung und Einrichtung von Tempo-30-Zonen in bisher noch nicht 'geschwindigkeitsreduzierten' innerörtlichen Wohngebieten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Volker,
hiermit stelle ich den Antrag, dass in allen innerörtlichen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf (vgl. § 45 Abs. 1 c Satz 1 Straßenverkehrsordnung -StVO-) in der Gemeinde, - die bisher noch nicht als verkehrsberuhigte Bereiche bzw. Zonen-Geschwindigkeitsbereiche beschildert sind -, Tempo-30-Zonen angeordnet und entsprechend beschildert werden.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich erforderlich, die innerörtlichen Bereiche dahingehend zu untersuchen, ob sie unter die o.a. Voraussetzungen des § 45 1 c StVO fallen (vgl.hierzu die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, wo es unter X heißt: 'Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden (...).' ).
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung beantrage ich zudem, dass zukünftig vom Erfordernis vorab durchzuführender Anwohnerbefragungen abgesehen wird.
Sollte zur Umsetzung meines Anliegens ein Gremienbeschluss erforderlich sein, so bitte ich darum, diesen herbeizuführen.
Unabhängig davon, ob es einer Beschlussfassung bedarf, bitte ich darum, über das Vorgehen zur Behandlung und Umsetzung meines Antrages bzw. den Verfahrensstand zu berichten.
Begründung:
Obwohl die Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Straßenverkehrsordnung als 'Soll-Maßnahme' für innerörtliche Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und hohem Querungsbedarf vorgesehen und an keine weiteren 'qualitativen Bedingungen' geknüpft ist, ist es in der Gemeinde Großenkneten bisher nicht gelungen, flächendeckend ein einheitliches Konzept umzusetzen.
Es gibt eine 3-Klassengesellschaft von innerörtlichen Wohngebieten: 1. die neueren Gebiete, die verkehrsberuhigt ausgebaut sind; 2. die Bereiche, die bereits Tempo-30-Zonen sind; 3. die 'weißen Flecken', in denen noch maximal Tempo 50 zulässig ist.
Diese Dreiteilung sollte, nein muss meines Erachtens enden. Hier jetzt 'Nägel mit Köpfen' zu machen ist auch effektiver, als dieses bisherige 'Klein-Klein' über viele Jahre hinweg, das die Verwaltung und auch die zu beteiligenden Behörden weitaus mehr gebunden hat bzw. bindet, als es bei einem umfassenden Vorgehen der Fall gewesen wäre bzw. ist. Auch die Bezirksvorsteher für die bisher laut Beschlusslage vorzunehmenden Anwohnerbefragungen heranzuziehen, führt zu einer vermeidbaren Belastung dieser Ehrenamtlichen. Das Beispiel 'Antragsverfahren Tempo-30-Zone Kasinowald' zeigt, wie zeitaufwändig und damit langwierig diese Erhebungen sein können. Auch ist mir kein Fall bekannt, dass Anlieger/Anwohner sich (bei einer Befragung) gegen eine 30er-Zone ausgesprochen hätten.
Aus meiner Sicht ist es anderorts weitestgehend bereits 'Stand der Technik', dass Wohngebiete mindestens als Tempo-30-Zonen ausgewiesen wurden. Zur Vereinheitlichung und zur Steigerung der Verkehrssicherheit sollten wir hierzu nun schlussendlich auch in der Gemeinde Großenkneten kommen.
Mein Antrag bezieht sich beispielsweise auf die Wohngebiete/-straßen
Ahornweg, Buchenweg, Birkenweg, Tannenweg in Ahlhorn
Schulweg, Im Sandhofe, Oppelner Straße in Ahlhorn
Lehms, Auf den Rieden, Am Hogenesch in Großenkneten
An der Tonkuhle in Huntlosen
Ich würde mich über eine unbürokratische Umsetzung meines Antrages (analog der vier von mir beantragten und inzwischen umgesetzten Tempo-30-Zonen in Huntlosen ) sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Grallert
Link zum Bezugsartikel vom 01. Juni 2011:
http://www.mein-grossenkneten.de
Wie lange hat es gedauert, bis der Antrag der KA zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich Kasinowald, Zeppelinstraße pp. endlich 'beschlussfähig' war und von der Gemeinde postiv beschieden wurde? Sehr lange. Das lag auch daran, dass die Gemeinde als Voraussetzung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone eine Anwohnerbefragung fordert und durch den jeweils zuständigen Bezirksvorsteher durchführen lässt. Beim jetzigem Antrag hat diese Befragung unheimlich viel Zeit in Anspruch genommen.
Muss das sein? Ich denke nein: Tempo-30-Zonen sollten längst Standard in allen Wohngebieten sein, die noch nicht entsprechend beschildert oder eben nicht verkehrsberuhigt ausgebaut worden sind. In der Gemeinde Großenkneten gibt es leider immer noch viele weiße Flecken, die entsprechend beschildert werden sollten, und zwar in allen Ortsteilen. (vgl. Artikel vom 01. Juni 2011;
Ein entsprechender Antrag, die 'weißen Flecken' jetzt endlich anzugehen, und zwar unbürokratisch, wurde von mir am 7. Juli dieses Jahres bei der Gemeinde gestellt. Den Wortlaut des Antrages habe ich nachfolgend eingestellt. Wer in einem innerörtlichen Bereich wohnt, der noch nicht mindestens Tempo-30-Zone ist, kann sich gerne bei mir melden, damit es auch dort weitergeht.
Huntlosen, 07.07.2011
Flächendeckende Anordnung und Einrichtung von Tempo-30-Zonen in bisher noch nicht 'geschwindigkeitsreduzierten' innerörtlichen Wohngebieten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Volker,
hiermit stelle ich den Antrag, dass in allen innerörtlichen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf (vgl. § 45 Abs. 1 c Satz 1 Straßenverkehrsordnung -StVO-) in der Gemeinde, - die bisher noch nicht als verkehrsberuhigte Bereiche bzw. Zonen-Geschwindigkeitsbereiche beschildert sind -, Tempo-30-Zonen angeordnet und entsprechend beschildert werden.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich erforderlich, die innerörtlichen Bereiche dahingehend zu untersuchen, ob sie unter die o.a. Voraussetzungen des § 45 1 c StVO fallen (vgl.hierzu die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, wo es unter X heißt: 'Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden (...).' ).
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung beantrage ich zudem, dass zukünftig vom Erfordernis vorab durchzuführender Anwohnerbefragungen abgesehen wird.
Sollte zur Umsetzung meines Anliegens ein Gremienbeschluss erforderlich sein, so bitte ich darum, diesen herbeizuführen.
Unabhängig davon, ob es einer Beschlussfassung bedarf, bitte ich darum, über das Vorgehen zur Behandlung und Umsetzung meines Antrages bzw. den Verfahrensstand zu berichten.
Begründung:
Obwohl die Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Straßenverkehrsordnung als 'Soll-Maßnahme' für innerörtliche Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und hohem Querungsbedarf vorgesehen und an keine weiteren 'qualitativen Bedingungen' geknüpft ist, ist es in der Gemeinde Großenkneten bisher nicht gelungen, flächendeckend ein einheitliches Konzept umzusetzen.
Es gibt eine 3-Klassengesellschaft von innerörtlichen Wohngebieten: 1. die neueren Gebiete, die verkehrsberuhigt ausgebaut sind; 2. die Bereiche, die bereits Tempo-30-Zonen sind; 3. die 'weißen Flecken', in denen noch maximal Tempo 50 zulässig ist.
Diese Dreiteilung sollte, nein muss meines Erachtens enden. Hier jetzt 'Nägel mit Köpfen' zu machen ist auch effektiver, als dieses bisherige 'Klein-Klein' über viele Jahre hinweg, das die Verwaltung und auch die zu beteiligenden Behörden weitaus mehr gebunden hat bzw. bindet, als es bei einem umfassenden Vorgehen der Fall gewesen wäre bzw. ist. Auch die Bezirksvorsteher für die bisher laut Beschlusslage vorzunehmenden Anwohnerbefragungen heranzuziehen, führt zu einer vermeidbaren Belastung dieser Ehrenamtlichen. Das Beispiel 'Antragsverfahren Tempo-30-Zone Kasinowald' zeigt, wie zeitaufwändig und damit langwierig diese Erhebungen sein können. Auch ist mir kein Fall bekannt, dass Anlieger/Anwohner sich (bei einer Befragung) gegen eine 30er-Zone ausgesprochen hätten.
Aus meiner Sicht ist es anderorts weitestgehend bereits 'Stand der Technik', dass Wohngebiete mindestens als Tempo-30-Zonen ausgewiesen wurden. Zur Vereinheitlichung und zur Steigerung der Verkehrssicherheit sollten wir hierzu nun schlussendlich auch in der Gemeinde Großenkneten kommen.
Mein Antrag bezieht sich beispielsweise auf die Wohngebiete/-straßen
Ahornweg, Buchenweg, Birkenweg, Tannenweg in Ahlhorn
Schulweg, Im Sandhofe, Oppelner Straße in Ahlhorn
Lehms, Auf den Rieden, Am Hogenesch in Großenkneten
An der Tonkuhle in Huntlosen
Ich würde mich über eine unbürokratische Umsetzung meines Antrages (analog der vier von mir beantragten und inzwischen umgesetzten Tempo-30-Zonen in Huntlosen ) sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Carsten Grallert
Link zum Bezugsartikel vom 01. Juni 2011:
http://www.mein-grossenkneten.de
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